Wer Bürgergeldempfänger mit (Geld-)Geschenken bedenkt, sollte dies in bar tun, ansonsten wird diese Zuwendung, wenn sie auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und das Bürgergeld entsprechend gekürzt.
Nicht, dass sich womöglich noch deren finanzielle Situation verbessert, und sich die jeweiligen Bürgergeld-Betroffenen möglicherweise in eine bessere Verhandlungsposition bringen können, z.B. bei der Wahl einer Arbeitsstelle /s


Also wenn man mit Geschenken die Erbschaftssteuer umgehen will word da doch bestimmt auch als Einkommen versteuert oder? Oder?
nene das wäre neiddebatte und unmoralisch. Den ärmsten was wegnehmen ist moralisch aber richtig und hat gar nix mit neid zu tun weil das halt so ist oder so
Tut mir leid, ich habe außer meiner Axel Springer Aktien im Milliarden Wert so gar kein Vermögen. Ich habe einen Bedarf der Verschonung. /s
Steuer wird erst fällig wenn du die Aktien verkaufst. Stattdessen lieber einen Kredit bei der Bank aufnehmen und die Aktien als Sicherheit hinterlegen. Fertig ist dein steuerfreies Einkommen.
Ich bin mir nicht sicher was du meinst, also Geschenke und erben werden genau gleich besteuert, nur gibt es halt hohe Freibeträge. Und wieso soll jetzt der Einkommenssteuersatz für geschenke herangehogen werden?
Das ist eine Anspielung auf diesen Post