

Die einzige Möglichkeit, die Leute zu anderen Messengern zu bewegen, wäre ein mindestens mehrtägiger Ausfall von Whatsapp. Wenn sich die Leute dann erst einmal einen anderen Messenger installiert haben, sich an diesen gewöhnt haben, und auch deren Freunde zu diesem anderen Mesenger gewechselt sind, dann werden sie feststellen, dass der Aufwand ja doch nicht so groß war.















Das hift ja trotzdem nicht viel, wenn Hersteller das Gerät dadurch unbrauchbar machen, indem sie dafür sorgen, dass die Software nur mit registrierten Hardwarekomponenten arbeitet, oder dass sich keine andere Software installieren lässt, weil der Chip das nicht zulässt, oder weil irgenein Online-Server von denen dann eingestellt wird.
Vielmehr müssten die Hersteller dazu genötigt werden, nach Einstellung ihres Produktes eine Installation einer alternativen Software (z.B. bei Smartphones) zu ermöglichen, z.B., indem man das Gerät beim “finalen Update” von vorherigen softwareseitigen Restriktionen befreit. Auch gut wäre es, wenn man die Hersteller zwingen könnte, von eingestellten Softwareprodukten den Quellcode zu veröffentlichen, damit sich versierte Nutzer dann das Gerät so konfigurieren können, dass es weiterhin nutzbar ist (z.B. bei Smart-Home-Geräten).
Auch ist “Recht auf Reparatur” ein Framing, das impliziert, dass man vorher nicht das Recht hatte, Dinge zu reparieren. Das Recht hierzu hat es immer gegeben. Die Hersteller haben Reparaturen nur durch Maßnahmen ihrerseits nicht ermöglicht, oder zumindest durch Malicious Compliance erschwert. Richtig müsste es heissen: “Verpflichtung der Hersteller zur Ermöglichung der Reparatur von bereits an den Kunden verkauften Geräten”.