Wer Bürgergeldempfänger mit (Geld-)Geschenken bedenkt, sollte dies in bar tun, ansonsten wird diese Zuwendung, wenn sie auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und das Bürgergeld entsprechend gekürzt.
Nicht, dass sich womöglich noch deren finanzielle Situation verbessert, und sich die jeweiligen Bürgergeld-Betroffenen möglicherweise in eine bessere Verhandlungsposition bringen können, z.B. bei der Wahl einer Arbeitsstelle /s


Ich bin mir nicht sicher was du meinst, also Geschenke und erben werden genau gleich besteuert, nur gibt es halt hohe Freibeträge. Und wieso soll jetzt der Einkommenssteuersatz für geschenke herangehogen werden?
Das ist eine Anspielung auf diesen Post