Wer Bürgergeldempfänger mit (Geld-)Geschenken bedenkt, sollte dies in bar tun, ansonsten wird diese Zuwendung, wenn sie auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und das Bürgergeld entsprechend gekürzt.
Nicht, dass sich womöglich noch deren finanzielle Situation verbessert, und sich die jeweiligen Bürgergeld-Betroffenen möglicherweise in eine bessere Verhandlungsposition bringen können, z.B. bei der Wahl einer Arbeitsstelle /s


Steuer wird erst fällig wenn du die Aktien verkaufst. Stattdessen lieber einen Kredit bei der Bank aufnehmen und die Aktien als Sicherheit hinterlegen. Fertig ist dein steuerfreies Einkommen.