Nach den „Stadtbild“-Äußerungen des Bundeskanzlers protestierten bundesweit viele Menschen auf der Straße. Nun folgen auch Strafanzeigen gegen Merz.
Nach den „Stadtbild“-Äußerungen des Bundeskanzlers protestierten bundesweit viele Menschen auf der Straße. Nun folgen auch Strafanzeigen gegen Merz.
Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das Verfahren wird dann auf Geheiß des Justizministeriums eingestellt. Wie eigentlich fast immer, wenn jemand hochrangige Politiker anzeigt.
Das ist schon bisschen wild mit den Weisungen. Wie passt das zur Gewaltenteilung, wenn die Judikative von der Legislative angewiesen werden kann?
Funfact: tut es nicht. Dafür wird Deutschland auch international kritisiert.
Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen deshalb z.B. auch keine Eueopäischen Haftbefehle ausstellen sagt der EuGH https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig
Wir dürften heute nicht mal mehr EU Mitglied werden - für neue Mitglieder ist das nämlich Muss Kriterium.
*Exekutive
Die Ministerien setzen die Gesetze in die Tat um (vgl. Englisch “to execute an order”). Die Legislative macht die Gesetze (vgl. legal oder Legalisierung).
Aber gehören die Staatsanwälte nicht zur richtenden Gewalt? Oder sind dort nur die Richter gemeint?
Vielleicht habe ich mich etwas schlecht ausgedrückt, daher nochmal von vorne:
Die Exekutive in Form des Bundesministerium für Justiz, kann die Staatsanwaltschaft, die Teil der Judicative ist, anweisen eine potentiell strafbare Handlung nicht weiter zu verfolgen. D.h. die Justiz ist an dieser Stelle nicht frei.
Wie an anderer Stelle schon geschrieben, ist das problematisch.