Nach den „Stadtbild“-Äußerungen des Bundeskanzlers protestierten bundesweit viele Menschen auf der Straße. Nun folgen auch Strafanzeigen gegen Merz.
Nach den „Stadtbild“-Äußerungen des Bundeskanzlers protestierten bundesweit viele Menschen auf der Straße. Nun folgen auch Strafanzeigen gegen Merz.
Aber gehören die Staatsanwälte nicht zur richtenden Gewalt? Oder sind dort nur die Richter gemeint?
Vielleicht habe ich mich etwas schlecht ausgedrückt, daher nochmal von vorne:
Die Exekutive in Form des Bundesministerium für Justiz, kann die Staatsanwaltschaft, die Teil der Judicative ist, anweisen eine potentiell strafbare Handlung nicht weiter zu verfolgen. D.h. die Justiz ist an dieser Stelle nicht frei.
Wie an anderer Stelle schon geschrieben, ist das problematisch.