Was darf man in Deutschland noch sagen? Tatsächlich geht hier vieles. »Parkplatzschwein« zum Beispiel: potenziell legal. In zehn Schritten zum Beleidigungsprofi ohne Strafverfahren.
Ich dachte früher auch so, aber es sollte eben nicht die Norm sein, dass Leute mit solchen Begriffen um sich werfen.
Natürlich ist das in Freundeskreisen manchmal die Norm (Bei mir auch nicht), aber Lehrer zum Beispiel sollten sich soetwas von Eltern nicht anhören müssen. Genausowenig Polizisten, die nur ihre Arbeit machen und ein Ticket für Zuschnellfahren verteilen. Oder ein Fußgänger, weil er “zu langsam” über den Zebrastreifen geht. Das ist einfach eine Verrohung des gesellschaftlichen Lebens.
Vielleicht bist du so abgebrüht, aber mir tut es schon weh, beschimpft zu werden. Genauso, wie ein leichet Schlag schmerzt, auch wenn kein sichtbarer bleibender Schaden entsteht.
Mir geht es eher darum, dass nicht alles, was man nicht gut findet sofort eine Straftat sein sollte.
Allein die Tatsache, dass man durch eine reine sprachliche Spielerei (siehe Artikel) eine Beleidigung im juristischen Sinne abwenden kann, zeigt doch, dass es hier nicht um den Inhalt, sondern den Stil geht.
Das ist nicht sprachliche Spielerei, wenn eine Aussage nicht ehrverletzend ist dann ist es nicht nur aus juristischer Sicht keine Beleidigung. Das Schutzgut ist die persönliche Ehre, nicht das Anstandsgefühl, die Lachmuskeln oder sonstwas.
Die ganze Prämisse des Artikels ist, dass es möglich ist, jemand zu beleidigen, ohne eine Beleidigung im juristischen Sinne zu begehen. Du hättest literally nur die Überschrift lesen müssen.
Entsprechend ist das Schutzgut hier irrelevant, denn offensichtlich kann ich diesen Schutz legal umgehen.
Ich werd’ mich hier jetzt nicht hinstellen und Journalisten verteidigen.
Auf der anderen Seite ging’s dir aber um dass es (was auch immer “es” ist) verboten ist, und, nein, einen Polizisten bei der Kontrolle Wegelagerer zu nennen ist es halt nicht. Leute mit Stock im Arsch mögen frech und aufmüpfig sein als Beleidigung ansehen, das Gesetz sieht das anderes. Und um diesen Unterschied geht’s im Artikel.
Beleidigung als Delikt ist ein Überbleibsel aus früherer Zeit und allein die Tatsache, dass ich auf die Tagesform des Richters angewiesen bin, zeigt doch, wie absurd das Gesetz ist.
Also wenn du wieder Duelle einführen willst dann können wir das gerne tun. Ich wähle Fäuste.
…es gibt da diese Sache die nennt sich Menschenwürde, aus der abgeleitet die persönlichen Rechte. Dazu gehört auch die Ehre. Wenn du die nicht durch den Beleidigungsparagraphen schützt dann musst du das anderweitig erlauben, ansonsten greifst du Grundfesten des Rechts an.
Mit dem Argument “das kommt auf Tagesform an” kannste gegen jedes Gesetz wettern. Dafür gibt’s Instanzen.
Ich glaube es ist schon wichtig anzuerkennen, dass das Konzept einer “Ehre” die angegriffen werden kann großen Teilen der Gesellschaft mehr zeitgemäß vorkommt. Beleidigung als Straftatbestand ist in großen Teilen einfach nur noch ein Werkzeug zur Gängelei auf der Basis von Hörensagen. Und dann kann man schon mal die Frage stellen ob man das nicht vielleicht abschaffen möchte.
Wir können den vierzehnten Abschnitt gerne zu “Delikte gegen die persönliche Ehre” umbenennen, das Wort Beleidigung braucht’s aber trotzdem um den Tatbestand gegen Verleumdung und üble Nachrede abzugrenzen. Kannst es Verunglimpfung nennen oder sowas aber das läuft auf’s gleiche drauf raus.
Ich dachte früher auch so, aber es sollte eben nicht die Norm sein, dass Leute mit solchen Begriffen um sich werfen.
Natürlich ist das in Freundeskreisen manchmal die Norm (Bei mir auch nicht), aber Lehrer zum Beispiel sollten sich soetwas von Eltern nicht anhören müssen. Genausowenig Polizisten, die nur ihre Arbeit machen und ein Ticket für Zuschnellfahren verteilen. Oder ein Fußgänger, weil er “zu langsam” über den Zebrastreifen geht. Das ist einfach eine Verrohung des gesellschaftlichen Lebens.
Vielleicht bist du so abgebrüht, aber mir tut es schon weh, beschimpft zu werden. Genauso, wie ein leichet Schlag schmerzt, auch wenn kein sichtbarer bleibender Schaden entsteht.
Mir geht es eher darum, dass nicht alles, was man nicht gut findet sofort eine Straftat sein sollte.
Allein die Tatsache, dass man durch eine reine sprachliche Spielerei (siehe Artikel) eine Beleidigung im juristischen Sinne abwenden kann, zeigt doch, dass es hier nicht um den Inhalt, sondern den Stil geht.
Das ist nicht sprachliche Spielerei, wenn eine Aussage nicht ehrverletzend ist dann ist es nicht nur aus juristischer Sicht keine Beleidigung. Das Schutzgut ist die persönliche Ehre, nicht das Anstandsgefühl, die Lachmuskeln oder sonstwas.
Die ganze Prämisse des Artikels ist, dass es möglich ist, jemand zu beleidigen, ohne eine Beleidigung im juristischen Sinne zu begehen. Du hättest literally nur die Überschrift lesen müssen.
Entsprechend ist das Schutzgut hier irrelevant, denn offensichtlich kann ich diesen Schutz legal umgehen.
Ich werd’ mich hier jetzt nicht hinstellen und Journalisten verteidigen.
Auf der anderen Seite ging’s dir aber um dass es (was auch immer “es” ist) verboten ist, und, nein, einen Polizisten bei der Kontrolle Wegelagerer zu nennen ist es halt nicht. Leute mit Stock im Arsch mögen frech und aufmüpfig sein als Beleidigung ansehen, das Gesetz sieht das anderes. Und um diesen Unterschied geht’s im Artikel.
Und genau der Unterschied ist mein Punkt.
Beleidigung als Delikt ist ein Überbleibsel aus früherer Zeit und allein die Tatsache, dass ich auf die Tagesform des Richters angewiesen bin, zeigt doch, wie absurd das Gesetz ist.
Also wenn du wieder Duelle einführen willst dann können wir das gerne tun. Ich wähle Fäuste.
…es gibt da diese Sache die nennt sich Menschenwürde, aus der abgeleitet die persönlichen Rechte. Dazu gehört auch die Ehre. Wenn du die nicht durch den Beleidigungsparagraphen schützt dann musst du das anderweitig erlauben, ansonsten greifst du Grundfesten des Rechts an.
Mit dem Argument “das kommt auf Tagesform an” kannste gegen jedes Gesetz wettern. Dafür gibt’s Instanzen.
Ich glaube es ist schon wichtig anzuerkennen, dass das Konzept einer “Ehre” die angegriffen werden kann großen Teilen der Gesellschaft mehr zeitgemäß vorkommt. Beleidigung als Straftatbestand ist in großen Teilen einfach nur noch ein Werkzeug zur Gängelei auf der Basis von Hörensagen. Und dann kann man schon mal die Frage stellen ob man das nicht vielleicht abschaffen möchte.
Wir können den vierzehnten Abschnitt gerne zu “Delikte gegen die persönliche Ehre” umbenennen, das Wort Beleidigung braucht’s aber trotzdem um den Tatbestand gegen Verleumdung und üble Nachrede abzugrenzen. Kannst es Verunglimpfung nennen oder sowas aber das läuft auf’s gleiche drauf raus.