Was darf man in Deutschland noch sagen? Tatsächlich geht hier vieles. »Parkplatzschwein« zum Beispiel: potenziell legal. In zehn Schritten zum Beleidigungsprofi ohne Strafverfahren.
Das ist nicht sprachliche Spielerei, wenn eine Aussage nicht ehrverletzend ist dann ist es nicht nur aus juristischer Sicht keine Beleidigung. Das Schutzgut ist die persönliche Ehre, nicht das Anstandsgefühl, die Lachmuskeln oder sonstwas.
Die ganze Prämisse des Artikels ist, dass es möglich ist, jemand zu beleidigen, ohne eine Beleidigung im juristischen Sinne zu begehen. Du hättest literally nur die Überschrift lesen müssen.
Entsprechend ist das Schutzgut hier irrelevant, denn offensichtlich kann ich diesen Schutz legal umgehen.
Ich werd’ mich hier jetzt nicht hinstellen und Journalisten verteidigen.
Auf der anderen Seite ging’s dir aber um dass es (was auch immer “es” ist) verboten ist, und, nein, einen Polizisten bei der Kontrolle Wegelagerer zu nennen ist es halt nicht. Leute mit Stock im Arsch mögen frech und aufmüpfig sein als Beleidigung ansehen, das Gesetz sieht das anderes. Und um diesen Unterschied geht’s im Artikel.
Beleidigung als Delikt ist ein Überbleibsel aus früherer Zeit und allein die Tatsache, dass ich auf die Tagesform des Richters angewiesen bin, zeigt doch, wie absurd das Gesetz ist.
Also wenn du wieder Duelle einführen willst dann können wir das gerne tun. Ich wähle Fäuste.
…es gibt da diese Sache die nennt sich Menschenwürde, aus der abgeleitet die persönlichen Rechte. Dazu gehört auch die Ehre. Wenn du die nicht durch den Beleidigungsparagraphen schützt dann musst du das anderweitig erlauben, ansonsten greifst du Grundfesten des Rechts an.
Mit dem Argument “das kommt auf Tagesform an” kannste gegen jedes Gesetz wettern. Dafür gibt’s Instanzen.
Ich glaube es ist schon wichtig anzuerkennen, dass das Konzept einer “Ehre” die angegriffen werden kann großen Teilen der Gesellschaft mehr zeitgemäß vorkommt. Beleidigung als Straftatbestand ist in großen Teilen einfach nur noch ein Werkzeug zur Gängelei auf der Basis von Hörensagen. Und dann kann man schon mal die Frage stellen ob man das nicht vielleicht abschaffen möchte.
Wir können den vierzehnten Abschnitt gerne zu “Delikte gegen die persönliche Ehre” umbenennen, das Wort Beleidigung braucht’s aber trotzdem um den Tatbestand gegen Verleumdung und üble Nachrede abzugrenzen. Kannst es Verunglimpfung nennen oder sowas aber das läuft auf’s gleiche drauf raus.
Ich finde einfach dass man in sowas wie die persönliche Ehre den Staat nicht involvieren braucht. Bei Verleumdung und übler Nachrede entsteht ja tatsächlich oder potentiell materieller schaden, das ist was anderes. Bei einer Beleidigung leidet höchstens das Ego.
…nein. Beleidigung ist im Prinzip Verleumdung ohne Faktenbehauptung und die ist nicht sonderlich weniger effektiv wenn’s darum geht Rufmord zu betreiben. Jetzt kannst du sagen “aber das gilt nur in der oeffentlichkeit”, und, auf dem ersten Blick, ja, aber der Mensch ist Mensch und uns sträuben sich die Nackenhaare auf wenn sowas passiert, wenn unserer Ruf geschadet werden könnte wenn jemand das hören würde. Sowas macht kirre und warum sollten andere Menschen das Recht haben einen kirre zu machen.
Und dann gibt’s da noch das Verrohungsargument. Guck’ doch einfach mal in die USA, wie da Menschen miteinander umgehen.
Das ist nicht sprachliche Spielerei, wenn eine Aussage nicht ehrverletzend ist dann ist es nicht nur aus juristischer Sicht keine Beleidigung. Das Schutzgut ist die persönliche Ehre, nicht das Anstandsgefühl, die Lachmuskeln oder sonstwas.
Die ganze Prämisse des Artikels ist, dass es möglich ist, jemand zu beleidigen, ohne eine Beleidigung im juristischen Sinne zu begehen. Du hättest literally nur die Überschrift lesen müssen.
Entsprechend ist das Schutzgut hier irrelevant, denn offensichtlich kann ich diesen Schutz legal umgehen.
Ich werd’ mich hier jetzt nicht hinstellen und Journalisten verteidigen.
Auf der anderen Seite ging’s dir aber um dass es (was auch immer “es” ist) verboten ist, und, nein, einen Polizisten bei der Kontrolle Wegelagerer zu nennen ist es halt nicht. Leute mit Stock im Arsch mögen frech und aufmüpfig sein als Beleidigung ansehen, das Gesetz sieht das anderes. Und um diesen Unterschied geht’s im Artikel.
Und genau der Unterschied ist mein Punkt.
Beleidigung als Delikt ist ein Überbleibsel aus früherer Zeit und allein die Tatsache, dass ich auf die Tagesform des Richters angewiesen bin, zeigt doch, wie absurd das Gesetz ist.
Also wenn du wieder Duelle einführen willst dann können wir das gerne tun. Ich wähle Fäuste.
…es gibt da diese Sache die nennt sich Menschenwürde, aus der abgeleitet die persönlichen Rechte. Dazu gehört auch die Ehre. Wenn du die nicht durch den Beleidigungsparagraphen schützt dann musst du das anderweitig erlauben, ansonsten greifst du Grundfesten des Rechts an.
Mit dem Argument “das kommt auf Tagesform an” kannste gegen jedes Gesetz wettern. Dafür gibt’s Instanzen.
Ich glaube es ist schon wichtig anzuerkennen, dass das Konzept einer “Ehre” die angegriffen werden kann großen Teilen der Gesellschaft mehr zeitgemäß vorkommt. Beleidigung als Straftatbestand ist in großen Teilen einfach nur noch ein Werkzeug zur Gängelei auf der Basis von Hörensagen. Und dann kann man schon mal die Frage stellen ob man das nicht vielleicht abschaffen möchte.
Wir können den vierzehnten Abschnitt gerne zu “Delikte gegen die persönliche Ehre” umbenennen, das Wort Beleidigung braucht’s aber trotzdem um den Tatbestand gegen Verleumdung und üble Nachrede abzugrenzen. Kannst es Verunglimpfung nennen oder sowas aber das läuft auf’s gleiche drauf raus.
Ich finde einfach dass man in sowas wie die persönliche Ehre den Staat nicht involvieren braucht. Bei Verleumdung und übler Nachrede entsteht ja tatsächlich oder potentiell materieller schaden, das ist was anderes. Bei einer Beleidigung leidet höchstens das Ego.
…nein. Beleidigung ist im Prinzip Verleumdung ohne Faktenbehauptung und die ist nicht sonderlich weniger effektiv wenn’s darum geht Rufmord zu betreiben. Jetzt kannst du sagen “aber das gilt nur in der oeffentlichkeit”, und, auf dem ersten Blick, ja, aber der Mensch ist Mensch und uns sträuben sich die Nackenhaare auf wenn sowas passiert, wenn unserer Ruf geschadet werden könnte wenn jemand das hören würde. Sowas macht kirre und warum sollten andere Menschen das Recht haben einen kirre zu machen.
Und dann gibt’s da noch das Verrohungsargument. Guck’ doch einfach mal in die USA, wie da Menschen miteinander umgehen.