Wer Bürgergeldempfänger mit (Geld-)Geschenken bedenkt, sollte dies in bar tun, ansonsten wird diese Zuwendung, wenn sie auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und das Bürgergeld entsprechend gekürzt.
Nicht, dass sich womöglich noch deren finanzielle Situation verbessert, und sich die jeweiligen Bürgergeld-Betroffenen möglicherweise in eine bessere Verhandlungsposition bringen können, z.B. bei der Wahl einer Arbeitsstelle /s


Bonus: man besucht zu weihnachten Verwante in einem anderen Bundesland und hebt dort geld am automaten ab…zack…stress wegen unangemeldetem verreisen…
Es kotzt mich so an.
Keine Sorge, das wird nicht mehr passieren, wenn die Bezahlkarte für
AsylbewerberBürgergeldempfänger eingeführt wird. (noch /s)Und wenn du es ameldest wirst du interviewt, von wem du da zu Essen bekommst und entsprechend gekürzt, nehm ich an?
Das kann passieren
Darf Jobcenter dich nicht für rügen.Das ist unfair. https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-ortsabwesenheit-diese-regeln-gelten-bei-der-grundsicherung-fuer-den-sog-urlaub-vom-jobcenter/#Wie_viele_Tage_Ortsabwesenheit_sind_erlaubt Wenn dann nochmals passiert, mach ne Anzeige. Der Staat zahlt dir den Anwalt. Geh bis zum Bundessozialgericht damit.