Wer Bürgergeldempfänger mit (Geld-)Geschenken bedenkt, sollte dies in bar tun, ansonsten wird diese Zuwendung, wenn sie auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und das Bürgergeld entsprechend gekürzt.
Nicht, dass sich womöglich noch deren finanzielle Situation verbessert, und sich die jeweiligen Bürgergeld-Betroffenen möglicherweise in eine bessere Verhandlungsposition bringen können, z.B. bei der Wahl einer Arbeitsstelle /s


Darf Jobcenter dich nicht für rügen.Das ist unfair. https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-ortsabwesenheit-diese-regeln-gelten-bei-der-grundsicherung-fuer-den-sog-urlaub-vom-jobcenter/#Wie_viele_Tage_Ortsabwesenheit_sind_erlaubt Wenn dann nochmals passiert, mach ne Anzeige. Der Staat zahlt dir den Anwalt. Geh bis zum Bundessozialgericht damit.