Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.

    • golli@sopuli.xyz
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      4 hours ago

      Ich wette anstatt irgendwelche sinnvollen Änderungen anzustoßen wird das Ziel sein einfach ähnlich wie bei Datenträgern einfach eine Pauschalgebühr durchzusetzen.

      • remon@ani.social
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        4 hours ago

        Die stört mich gar nicht so sehr. Ich hab ein paar Festplatten, also hab ich ja meinen Teil gezahlt. Piraterie gerechtfertigt.