Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.

  • remon@ani.social
    link
    fedilink
    arrow-up
    1
    ·
    4 hours ago

    Die stört mich gar nicht so sehr. Ich hab ein paar Festplatten, also hab ich ja meinen Teil gezahlt. Piraterie gerechtfertigt.