Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.



Ich wette anstatt irgendwelche sinnvollen Änderungen anzustoßen wird das Ziel sein einfach ähnlich wie bei Datenträgern einfach eine Pauschalgebühr durchzusetzen.
Die stört mich gar nicht so sehr. Ich hab ein paar Festplatten, also hab ich ja meinen Teil gezahlt. Piraterie gerechtfertigt.