Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.

  • golli@sopuli.xyz
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    ·
    4 hours ago

    Ich wette anstatt irgendwelche sinnvollen Änderungen anzustoßen wird das Ziel sein einfach ähnlich wie bei Datenträgern einfach eine Pauschalgebühr durchzusetzen.

    • remon@ani.social
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      4 hours ago

      Die stört mich gar nicht so sehr. Ich hab ein paar Festplatten, also hab ich ja meinen Teil gezahlt. Piraterie gerechtfertigt.