Die Landesregierung will mit einem neuen Gesetz SB-Supermärkte erlauben. Allerdings sollen die Öffnungszeiten der Läden am Sonntag an den Gottesdienstzeiten abhängen.
Allerdings nur für das Bürgertum, denn weder Bauern noch Arbeiter konnten einen regelmäßigen Ruhetag genießen. Erst mit den Sozialgesetzen zu Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Arbeit am Sonntag für sie eingeschränkt. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 gab der Sonntagsruhe Verfassungsrang - wie auch das Grundgesetz.
https://www.domradio.de/artikel/gottesdienst-und-muessiggang-ein-historischer-bilck-auf-1700-jahre-sonntagsruhe
Der Artikel fasst es gut zusammen.