

Apart from games, where this can also be used for more capabable and behaviourally more “interesting” NPCs (including computer opponents or teammates), the used techniques can be transferred to robotics. Quite a cool architecture.


Important
This repository does not contain any game assets or assembly whatsoever. An existing copy of the game is required.
This project itself is not, and will not, produce a port, to PC or any other platform. It is a decompilation of the original game code, which can be compiled back into a binary identical to the original.


“Kill switch” is a bit dramatic. It’s an on or off toggle. Would be funny though to call every toggle a kill switch. “Yeah, using the kill switch on GPU acceleration may help with rendering on some systems.”
“Use the kill switch for preventing Firefox of starting a new session without restoring the old tabs.”
“Kill all of your browser data upon exiting Firefox by enabling the kill switch.”
“Make Firefox your default browser by enabling the ‘set as default browser kill switch’.”
Extended to other UI interaction classes: “You don’t like English? Kill it by using the battle royale language selector to choose only the one language you like.”


Jupp. Ich denke man sollte den Lehrplan aber auch darauf ausrichten, was man im Leben noch so brauchen könnte, selbst, wenn man kein Studium macht (oder gar keine Ausbildung).


Bedenke, dass auch ohne kommerzielle Absichten ein Impressum erforderlich sein kann. Ich habe das hier noch mal mit Quellenangaben ausgeführt: https://feddit.org/comment/10576605


Auch ohne kommerzielles Interesse kann ein Impressum nötig werden.


Nope, man hat die Pflicht nur bei kommerziellem Interesse.
Nicht meinen Quellen zufolge. Auch Inhalte mit “journalistisch-redaktionellem” Inhalt könnten darunter fallen. Das können auch schon z.B. Meinungsäußerungen und Tutorials sein. Selbst, wenn keine einzige Anzeige schaltet.
Ich habe das hier nochmal etwas ausgeführt:


Ergänzend ist § 55 RstV zu beachten, der Online Dienste, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, der Impressumspflicht unterstellt. Aber auch hier sind Medien, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, ausgenommen. Private Fotoblogs, Reiseblogs oder ähnliches sind demnach von der Impressumspflicht befreit. Die Rechtsprechung ist allerdings in der Beurteilung eines privaten Online-Angebotes sehr streng und beurteilt einen Fotoblog, der einen Werbebanner enthält bereits als geschäftsmäßig, unabhängig von der Höhe der generierten Einnahmen. **Schwierig ist auch die Abgrenzung, wann ein Blogger bereits „journalistisch-redaktionell“ tätig ist, sodass in diesen beiden Bereichen immer eine Einzelfallprüfung und kompetente Beratung zu empfehlen ist. **
https://rickert.law/impressumspflicht-nach-§-5-tmg
Was viele ebenfalls nicht wissen: Gibt es auf dem Blog keine Werbung, aber regelmäßige Beiträge mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, hat der Blogger ebenfalls eine Impressumspflicht. Das ergibt sich aus § 55 Rundfunkstaatsvertrag.
Und ein Inhalt könnte evtl. schon “journalistisch-redaktionell” werden, wenn jemand z.B. regelmäßig seine Meinung zu irgendwelchen Dingen äußert. Auch Tutorials zu irgendwelchen Themen könnzen dazu zählen. Spätestens, wenn auch Anzeigen geschaltet werden, wird das Impressum fällig.
Soweit ich das verstehe, ist man nur dann von der Impressumspflicht befreit, wenn man wirklich nur hochprivate Dinge daraufstellt und der Blog keine öffentliche Reichweite hat oder aufbauen will. Ob also z.B. ein werbefreier Blog, auf dem man alle paar Monate mal ein bisschen schreibt, wie man Doom auf einem Toaster installiert, aber gelegentlich auch Beiträge erstellt, in denen man seine Sorgen über ein erneutes Aufkeimen des Nationalsozialismus äußert, unter die Impressumspflicht fällt, aber im Grunde lesen es nur drei Leute aus dem Freundes- und Familienkreis, ist wohl nicht so einfach zu beantworten. Kann sein, kann auch nicht sein. Daher lieber einen Anwalt fragen.
Letzteres ist sehr wichtig: ich schreibe hier nur auf Basis einiger weniger Recherchen und bin ein Laie in rechtlichen Angelegenheiten.
Wer also unsicher für den eigenen Fall ist, möge einen Anwalt fragen.
Und wer es besser weiß, möge mich mit Quellenqngaben korrigieren.


Es gilt afaik das Herkunftslandprinzip. Demnach ist es Vurst, wo der Server steht. Entscheidend ist, wo der Betreiber herkommt. Lebst du also in DE, besteht immer eine Impressumspflicht.
Wenn du im Ausland lebst, aber einen Blog betreibst, der auf Deutschland bzw. deutsche Nutzer ausgerichtet ist, kann ein Impressum ebenfalls verpflichtend werden.
Im Zweifel aber lieber einen Rechtsanwalt fragen. Ich bin nämlich keiner.


Algorithmen auswendig zu lernen und anzuwenden, schärft niemandes mathematisches Verständnis.
Also etwas über Mathe zu lernen hilft nicht dabei Mathe besser zu können?


Ich denke im großen Ganzen ist es unglaublich wichtig ein gewisses Verständnis für Mathematik zu haben. Insbesondere in unserem (Des-)Informationszeitalter. Nicht nur, um uns alltagstauglich zu machen, um z.B. souverän informierte Entscheidungen im Leben treffen zu können (vom Einkauf bis hin zu Investitionen), sondern auch, um die kritische und analytische Denkfähigkeit zu fördern. Auch in Hinblick auf Desinformationen, manipulierten Statistiken etc. bieten solide Mathefähigkeiten einen gewissen Schutz.


Wenn man ein Ingenieursstudium anstrebt ist das vorteilhaft. Dann wiederum lernt man es oft eh nochmal in der Uni (oder muss es sich selbst aneignen), weshalb es auch kein großer Verlust ist.


Der Tag X im Drachenlord-Fall liegt weit zurück, im Februar 2014: Ein Hater soll, laut Winkler, seine Schwester am Telefon bedroht haben. Aus Wut gab der Drachenlord seine eigene Adresse im Internet preis, und forderte die Hater auf, ihn zu besuchen. Damit löste er eine ungeahnte Lawine des Hasses aus, die jahrelang niemand einfangen wird – weder Gemeinde noch Polizei oder Landespolitik. Psychoterror, Lärm, Wildpinkler und körperliche Angriffe prägten den neuen Alltag Altschauerbergs. Die lokale Kultfigur bekam plötzlich bundesweite Aufmerksamkeit.
Übrigens muss technisch gesehen sogar jeder Betreiber eines kleinen Blogs seine ladungsfähige Adresse über ein Impressum angeben. Oder darf für einen Dienstleister blechen. Um die Preisgabe des Namens kommt man weniger leicht herum. Und genau wegen sowas sollte man vielleicht mal über eine bessere Lösung insbs. für solche Fälle nachdenken.
Man kann sich auf den Schutz durch den Staat ja offenbar gut verlassen und Doxxing u.ä. ist hierzulande ja gar kein Problem. /i


Och nö. Ich mag es dunkel. :|


Ich hätte argumentiert, dass das Entfernen der Sticker Arbeitskraft und -zeit kostet, wofür man wiederum Schadensersatz beanspruchen könnte. Aber ich bin weder rechts noch links am Wald, daher keine Ahnung.


Das Kleben von Stickern im Supermarkt ist erlaubt, solange die Produkte nicht beschädigt werden. Bitte lies Dir auch den Beileger im Sticker-Paket durch – hier haben wir alle wesentlichen Informationen und Hinweise zur Aktion noch einmal zusammengefasst.
Oh wirklich? Hat zufällig jemand Besitz über diese beiliegenden Infos und möchte sie hier preisgeben?


I do as long as it stays open source.
Either that, or someone made a deliberate ‘mistake’ for reasons unkown.