

Moment, da vermischen wir jetzt aber zwei Grundrechte.
Pressefreiheit =/= Meinungsfreiheit.
Wenn nius einen Beitrag von einem Autor veröffentlicht, dann fällt das, soweit es nicht eine persönliche Äußerung desjenigen ist, unter die Pressefreiheit, nicht aber unter die Meinungsfreiheit. Damit sollten die Standards der Presse eingehalten werden, die sie sich freiwillig auferlegt haben. Günther fordert nur, dass diese Ethik-Standards gesetzlich geregelt sind. Das bedeutet in der Praxis für die meisten Medien gar nichts, da 95% der Medien nicht gegen die Standards verstoßen. Springer macht allerdings 90% aller Verstöße aus






Das ist ein interessanter Tip, werde ich mir merken und mal ausprobieren, danke dir :)