Das AG hat einen Beamten freigesprochen, der einem Beschuldigten Marihuana untergeschoben hatte. Der Beschuldigte sei nicht als Unschuldiger zu werten.
Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Festgenommene des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat. Bei der konkreten Kontrolle sei zwar kein Betäubungsmittel bei ihm gefunden worden, er sei aber einschlägig vorbestraft. Bei dem Durchsuchten handele es sich damit nicht um einen “Unschuldigen”, entsprechend seien auch grobe Verfahrensverstöße wie die Beweismanipulation nicht mehr tatbestandsmäßig.
Was zum Fick?! Können die zuständigen Richter bitte in dieselbe Zelle gesperrt werden wie der Polizist?
“Nicht um einen Unschuldigen” halte ich auch für ein grobes Verkennen der Schuld im deutschen Strafsystem. Da würde ich auch gerne Ermittlungen wegen des Anfachtsverdachts der Rechtsbeugung sehen.
“Nicht um einen Unschuldigen” halte ich auch für ein grobes Verkennen der Schuld im deutschen Strafsystem.
Das ist ja eigentlich das wichtige. Nach deutschem Strafrecht gilt die Schuld ja erstmal mit Verbüßung einer Strafe als abgegolten. Die Vorbestrafung darf lediglich als ein eventueller Anfangsverdacht ausgelegt werden.
Die Vorbestrafung dient insbesondere dazu festzustellen wie schwer eine erneute Strafe ausfallen muss, sollte es zur Verurteilung kommen, da die vorherige offensichtlich keine resozialisierende Wirkung hatte.
Was zum Fick?! Können die zuständigen Richter bitte in dieselbe Zelle gesperrt werden wie der Polizist?
“Nicht um einen Unschuldigen” halte ich auch für ein grobes Verkennen der Schuld im deutschen Strafsystem. Da würde ich auch gerne Ermittlungen wegen des Anfachtsverdachts der Rechtsbeugung sehen.
Das ist ja eigentlich das wichtige. Nach deutschem Strafrecht gilt die Schuld ja erstmal mit Verbüßung einer Strafe als abgegolten. Die Vorbestrafung darf lediglich als ein eventueller Anfangsverdacht ausgelegt werden.
Die Vorbestrafung dient insbesondere dazu festzustellen wie schwer eine erneute Strafe ausfallen muss, sollte es zur Verurteilung kommen, da die vorherige offensichtlich keine resozialisierende Wirkung hatte.
Und ich dachte, der Polizist wäre gemeint gewesen.
Du meinst in keine?