Wer Bürgergeldempfänger mit (Geld-)Geschenken bedenkt, sollte dies in bar tun, ansonsten wird diese Zuwendung, wenn sie auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und das Bürgergeld entsprechend gekürzt.
Nicht, dass sich womöglich noch deren finanzielle Situation verbessert, und sich die jeweiligen Bürgergeld-Betroffenen möglicherweise in eine bessere Verhandlungsposition bringen können, z.B. bei der Wahl einer Arbeitsstelle /s


Währenddessen ruft unser werter Herr Bundespräsident, der nicht nur dieses asoziale Gesetz unterschrieben hat, sondern auch damals an der Regierung beteiligt war, die diese Scheiße ursprünglich eingeführt hat, pünktlich zu Weihnachten von seinem Schloss aus zu mehr Hoffnung auf.