Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.



“unvermeidbar” ist hier ein recht fragwürdiges framing.
Wenn etwas verboten ist, aber du tust es trotzdem und nennst es dabei unvermeidbar, dann darf man dich fragen:
Wärst du denn gestorben, wenn du das Verbotene nicht getan hättest?
Aber “unvermeidbar” heißt doch nicht, dass es gut ist oder geduldet werden sollte?
Aber Urheberrechtsverletzung heißt, dass es verboten ist.
Ja, eben
Nö wenn die Rechtsverletzung unvermeidbar ist, darf das Zeug halt nicht kommerzslisiert werden.