Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.



Aber “unvermeidbar” heißt doch nicht, dass es gut ist oder geduldet werden sollte?
Aber Urheberrechtsverletzung heißt, dass es verboten ist.
Ja, eben