Nach den „Stadtbild“-Äußerungen des Bundeskanzlers protestierten bundesweit viele Menschen auf der Straße. Nun folgen auch Strafanzeigen gegen Merz.
Nach den „Stadtbild“-Äußerungen des Bundeskanzlers protestierten bundesweit viele Menschen auf der Straße. Nun folgen auch Strafanzeigen gegen Merz.
In anderen Artikeln wird die Immunität im Amt als Begründung angeführt.
Das gehört aber IMHO schon in den Artikel denn, zwischen “Wird nicht ermittelt werden weil komplett unschuldig” und “Wird nicht ermittelt weil weil es verhindert wird” wäre ja schon ein Unterschied.
Ja. Wäre vermutlich guter Journalismus das explizit auzuschreiben.
Immunität kann man auf Antrag aufheben, aber so weit wird es gar nicht kommen. Das Verfahren wird in der Regel lange vorher eingestellt.
Exakt.