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      10 days ago

      Richtig. Das Kapital wird jedoch auch einem Stiftungszweck zu Verfügung gestellt und nicht direkt dem Gründer oder Erben. Wäre es besser bei Erbschaft die Stiftung zu belasten oder das/die Unternehmen zu verstaatlichen/verkaufen? Ich sehe es als Aufgabe eines Unternehmers oder ggf. Gründers seine Nachfolge zu Lebzeiten zu regeln. Wer wem einen Job verschafft ist ein anderes Thema. Welche Vergütung Stiftungsvorständen gezahlt wird, könnte man wahrscheinlich konkreter Regeln. Z.B. Wahl zwischen ehrenamtlich oder zwingend nach TVöD, wie scheinbar bei kleineren Stiftungen üblich. Allerdings, sind diese Vergütung auch wieder zu versteuerndes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.