Der wohlhabendste Deutsche kann ein Nettovermögen von mehr als 40 Milliarden Dollar sein Eigen nennen. Sein Name ist dem einen oder anderen bekannt - unter den Top Ten finden sich neben Altbekannten aber auch weniger berühmte Superreiche.
Richtig. Das Kapital wird jedoch auch einem Stiftungszweck zu Verfügung gestellt und nicht direkt dem Gründer oder Erben. Wäre es besser bei Erbschaft die Stiftung zu belasten oder das/die Unternehmen zu verstaatlichen/verkaufen?
Ich sehe es als Aufgabe eines Unternehmers oder ggf. Gründers seine Nachfolge zu Lebzeiten zu regeln.
Wer wem einen Job verschafft ist ein anderes Thema.
Welche Vergütung Stiftungsvorständen gezahlt wird, könnte man wahrscheinlich konkreter Regeln. Z.B. Wahl zwischen ehrenamtlich oder zwingend nach TVöD, wie scheinbar bei kleineren Stiftungen üblich.
Allerdings, sind diese Vergütung auch wieder zu versteuerndes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
Stiftungen werden gegründet, um keine Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.
Richtig. Das Kapital wird jedoch auch einem Stiftungszweck zu Verfügung gestellt und nicht direkt dem Gründer oder Erben. Wäre es besser bei Erbschaft die Stiftung zu belasten oder das/die Unternehmen zu verstaatlichen/verkaufen? Ich sehe es als Aufgabe eines Unternehmers oder ggf. Gründers seine Nachfolge zu Lebzeiten zu regeln. Wer wem einen Job verschafft ist ein anderes Thema. Welche Vergütung Stiftungsvorständen gezahlt wird, könnte man wahrscheinlich konkreter Regeln. Z.B. Wahl zwischen ehrenamtlich oder zwingend nach TVöD, wie scheinbar bei kleineren Stiftungen üblich. Allerdings, sind diese Vergütung auch wieder zu versteuerndes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
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