Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Warum denn nicht? Bei solchen Sperenzchen ist die Bahn doch offensichltich verantwortlich für das Verpassen des Flugs.
Wohl wahr, aber ich rechnete meine Chancen einfach instinktiv Gen null, sowas auch nur im kleinsten zu gewinnen. Die Bahn hat mir ja auch gönnerhaft die Kosten für den ausgefallenen ICE erstattet.