Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Dies, aber unironisch. Im Bericht steht dass die gegen 5 losgefahren sind. Da hätte ich mir wirklich lieber ein Flughafenhotel genommen und ein bisschen länger geschlafen.