Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.

  • Ephera@lemmy.ml
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    10 days ago

    Naja, es geht ja nicht darum, ob es in der Verantwortung des Reisenden liegt, sondern ob der Reiseveranstalter in der Schuld steht. Und plump betrachtet, hat der Reiseveranstalter eben angewiesen, dass man drei Stunden früher da sein sollte. Wenn solche Weisungen missachtet werden, dann kann der Reiseveranstalter irgendwo auch nicht viel machen.

    Man könnte natürlich eine Grundsatzdiskussion aufmachen, wie viel früher so ein Reiseveranstalter einen antanzen lassen darf. Ist ja auch nicht sinnvoll, dass man theoretisch im Flughafenhotel übernachten müsste, nur damit der Reiseveranstalter rechtlich abgesichert ist.
    Aber bei 3 Stunden Anfahrtsstrecke ist ein Puffer von 3 Stunden wahrscheinlich auch noch nicht genug übertrieben, dass man das einfach wegdiskutieren könnte.