Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Bin letzte Woche in einem Zug gesessen, wo auch zufällig Leute drin saßen, die einen Flug erreichen wollten, als plötzlich die Zugbegleitung durchläuft und mitteilt, dass ein Feuerwehreinsatz auf den Gleisen ist und deswegen der Zug im nächsten Bahnhof stehen bleiben wird, bis die Feuerwehr fertig ist. Vorraussichtliche Verspätung so Pi mal Daumen 30 Minuten.
Spätestens als dann ein paar Minuten später auf 18 Minuten herunterkorrigiert wurde, fand ich die Vorstellung echt surreal, dass da jemand Abschätzungen macht, wie lange es dauert Menschenleben zu retten.
Verstehe natürlich schon den Bedarf und die Schätzungen waren auch sehr großzügig – am Ende waren es 12 Minuten – aber irgendwo denkt man sich eben trotzdem, dass es doch vollkommen egal ist, ob wir rechtzeitig am Ziel ankommen.