Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Zum Glück sind die meisten Flughäfen zu Fuß bequem erreichbar.
Man kann den Urlaub auch mit ein paar Tagen Wandern beginnen! Mit Koffer auf dem Rücken ist das quasi eine Bundübung.