Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.

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    9 days ago

    Laut Tagesschau war Teil der Begründung, dass die Empfehlung (vom Reiseveranstalter glaube ich) 3h vor Abflug bei Reisen außerhalb der EU ist.
    Die gewählte Verbindung wäre 2.5h vorher oder sowas da gewesen.
    Mich wundert wirklich, wie die Entscheidung gewesen wäre, wenn die 3h eingehalten worden wären.