• Das_Fossil@feddit.org
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    15 hours ago

    Der Kernpunkt ist doch dieser:

    Und zwar, wenn bei einer nicht freiwillig aufgenommenen Person „aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der >untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“

    Also, die zu meldende Person hat sich nicht freiwillig Hilfe gesucht sonder ist unfreiwillig in einer Klinik gelandet UND die Mediziner gehen davon aus, dass von dieser Person eine Gefährdung ausgehen könnte. Für mich persönlich sieht das nach einem ziemlich legitimen Mittel der Gefahrenabwehr aus.

    • D_a_X@feddit.orgOP
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      15 hours ago

      Wenn realistisch eine Gefährdung von dem Patienten ausgehen könnte, darf er nicht entlassen werden.

      • Das_Fossil@feddit.org
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        15 hours ago

        Das wäre natürlich die bessere Variante - und wird in Konsequenz dann wohl zu längerfristigen Aufenthalten führen.