Wenn eine Person nach ihrer unfreiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Klinik wieder entlassen wird, soll darüber in Hessen künftig in manchen Fällen die Polizei informiert werden. Expert:innen warnen vor Stigmatisierung und Datenschutzproblemen.
Der Kernpunkt ist doch dieser:
Also, die zu meldende Person hat sich nicht freiwillig Hilfe gesucht sonder ist unfreiwillig in einer Klinik gelandet UND die Mediziner gehen davon aus, dass von dieser Person eine Gefährdung ausgehen könnte. Für mich persönlich sieht das nach einem ziemlich legitimen Mittel der Gefahrenabwehr aus.
Wenn realistisch eine Gefährdung von dem Patienten ausgehen könnte, darf er nicht entlassen werden.
Das wäre natürlich die bessere Variante - und wird in Konsequenz dann wohl zu längerfristigen Aufenthalten führen.