Auch die Kultur dort wäre bestimmt um einiges erträglicher.

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      2 days ago

      Das Urteil des BVerfG enthält den abzuschaffenden Gesetzestext. Daraus geht hervor, dass etwa Land- und Forstwirtschaft ausgenommen war und für Pflegepersonal in Krankenpflegeanstalten eine eigene Gesetzgebung bestand, die ein Nachtarbeitsverbot nicht enthielt.

      Im Gesetzestext steht wörtlich “Arbeiterinnen”. Gilt das dann eigentlich überhaupt für Angestellte?