Das Urteil des BVerfG enthält den abzuschaffenden Gesetzestext. Daraus geht hervor, dass etwa Land- und Forstwirtschaft ausgenommen war und für Pflegepersonal in Krankenpflegeanstalten eine eigene Gesetzgebung bestand, die ein Nachtarbeitsverbot nicht enthielt.
Im Gesetzestext steht wörtlich “Arbeiterinnen”. Gilt das dann eigentlich überhaupt für Angestellte?
Hä und was haben Krankenschwestern vorher gemacht?
Trotzdem Schichtdienst. Das Verbot galt ja nicht für alle.
Das Urteil des BVerfG enthält den abzuschaffenden Gesetzestext. Daraus geht hervor, dass etwa Land- und Forstwirtschaft ausgenommen war und für Pflegepersonal in Krankenpflegeanstalten eine eigene Gesetzgebung bestand, die ein Nachtarbeitsverbot nicht enthielt.
Im Gesetzestext steht wörtlich “Arbeiterinnen”. Gilt das dann eigentlich überhaupt für Angestellte?
Bloß eine Vermutung aber vielleicht wurden die früher auf feste Arbeitszeiten eingestellt statt auf Schichten
Nee – für medizinisches Petsonal gibt und gab es immer Ausnahmen. Und Ausnahmen von den Ausnahmen.