Das Urteil des BVerfG enthält den abzuschaffenden Gesetzestext. Daraus geht hervor, dass etwa Land- und Forstwirtschaft ausgenommen war und für Pflegepersonal in Krankenpflegeanstalten eine eigene Gesetzgebung bestand, die ein Nachtarbeitsverbot nicht enthielt.
Im Gesetzestext steht wörtlich “Arbeiterinnen”. Gilt das dann eigentlich überhaupt für Angestellte?
Das Urteil des BVerfG enthält den abzuschaffenden Gesetzestext. Daraus geht hervor, dass etwa Land- und Forstwirtschaft ausgenommen war und für Pflegepersonal in Krankenpflegeanstalten eine eigene Gesetzgebung bestand, die ein Nachtarbeitsverbot nicht enthielt.
Im Gesetzestext steht wörtlich “Arbeiterinnen”. Gilt das dann eigentlich überhaupt für Angestellte?