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Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei erstmals die Überwachung von Telekommunikation. Die Polizei soll Personen präventiv überwachen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Das kann nicht deren Ernst sein.
Nicht nur “kann”, eigentlich darf das nicht deren Ernst sein.
Müssten die dafür nicht den Artikel 10 im GG ändern?
Klar, aber überleg doch mal wie viele schöne saftige Datensätze sie zwischen Inkrafttreten eines Gesetzes und dem Urteil des BVerfG anlegen können. Und das nur unter der Vorraussetzung, dass die das Urteil nicht eh ignorieren, wie es ja jetzt scheinbar gerade zum neuen Standard wird.
Ja. Müssten sie.
Ne, das ist deren Erich.