Facebook muss zahlen - Landgericht Leipzig fällt wegweisendes Urteil gegen Meta Platforms
Es ist ein Paukenschlag für den Datenschutz und eine unmissverständliche Botschaft an Tech-Giganten wie Meta Platforms, ehemals Facebook. Das Landgericht Leipzig hat am 4. Juli 2025 eine Klage zugunsten eines Facebook-Nutzers entschieden und ihm wegen massiver Verstöße gegen den Datenschutz durch Metas sogenannte „Business Tools“ eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen. Hintergrund des Urteils ist die Praxis von Meta, persönliche Daten von Nutzern auf Dritt-Webseiten und Apps systematisch zu sammeln, weiterzuleiten und auszuwerten. Damit setzt das Gericht ein deutliches Signal: Wer Datenschutz missachtet, riskiert empfindliche Strafen.
Wie kommt man an diese 5000 Euro? 😜
Ich persönlich empfinde 5000 € als Peanuts für Meta. Da hätten gerne noch 2 oder 3 Nuller mehr dran hängen dürfen.
Wenn ich den Text richtig verstehe, sind die 5000 € keine Strafe, sondern eine Entschädigung an den Kläger. Da wir nicht in den USA sind, wo diese Zahlungen auch strafenden Charakter haben, sind hierzulande deutlich höhere Summen nicht zu erwarten.
TIL 5000 Euro ist für Meta eine “empfindliche Strafe”?!
5000 Euro pro Fall bzw. Person. Denkbar wäre auch eine Sammelklage der Nutzer, da sind 5000 nicht wenig.
Die Feststellung der Schuldigkeit im Sinne der DSGVO ist die empfindliche Strafe.
Im Zentrum der Klage stehen die „Business Tools“, Programme, die Meta entwickelt hat und die von einer Vielzahl anderer Websites und Apps integriert werden. Diese Tools senden automatisch Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern zurück an Meta, selbst wenn sich diese Nutzer dort nicht eingeloggt oder registriert haben. Mit jeder Nutzung einer Dritt-Website, die diese Tools nutzt, gelangen umfangreiche persönliche Daten in die Hände von Meta. Die Daten fließen dabei ungehindert weltweit in Drittstaaten, allen voran die USA. Dort wertet Meta sie für eigene, kaum kontrollierbare Zwecke aus.
Um den Fall verständlich zu machen, führte das Gericht konkrete Beispiele auf: Wer etwa eine Nachrichtenseite oder einen Online-Shop besucht, auf der ein Facebook-Pixel integriert ist, hinterlässt automatisch digitale Fußabdrücke, die Meta individuell zuordnen kann. Ob Produkte angesehen, Artikel gelesen oder Videos angeschaut werden, sammelt Meta diese Informationen und erstellt detaillierte Profile der Nutzer. Genau diese Praxis hat das Gericht nun als erheblichen Datenschutzverstoß eingestuft und dem betroffenen Kläger den Schadenersatz zugesprochen.
Besonders gravierend bewertet das Landgericht Leipzig den Umfang und die Intensität der Datensammlung durch Meta. Jeder einzelne Nutzer wird quasi rund um die Uhr verfolgt, sobald er das Internet benutzt. Dies geschieht ohne Transparenz oder Einverständnis und verstößt eklatant gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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