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Cake day: June 10th, 2025

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  • via neunund20.de:

    ✉️ OFFENER BRIEF AN DIE UNION – JETZT MITZEICHNEN

    Frauke Brosius-Gersdorf hat ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Nicht, weil sie ungeeignet war – im Gegenteil. Sondern weil rechte Akteure mit einer frauenfeindlichen Schmutzkampagne ihr gezielt geschadet haben. Und die Union? Hat mitgespielt.

    Mit ihrem Rückzug geht eine der qualifiziertesten Kandidatinnen für das höchste Gericht – und die CDU trägt dafür Verantwortung. Sie hat nicht nur weggesehen, sondern aktive Mitverantwortung übernommen für Rufmord, Wortbruch und den Bruch demokratischer Verfahren. ❌ Das dürfen wir nicht stehen lassen.

    📣 Deshalb schreiben wir einen offenen Brief an die Unions-Führung. Darin fordern wir: Übernehmen Sie Verantwortung. Ziehen Sie Konsequenzen. Und hören Sie auf, rechten Kräften hinterherzulaufen. Aber damit wir Gehör finden brauchen wir so viele Unterzeichner*innen wie möglich.

    📍 Hier geht’s zum Brief: https://l.neunund20.de/ioQIt 📤 Teilt den Link weiter – in euren Gruppen, Storys, Channels.

    ✊ #GegenDenHass - Eure Stimme zählt. Je mehr wir sind, desto lauter wird die Kritik.










  • In seiner Urteilsbegründung zum Gesetzesentwurf von Berlin Autofrei räumt der Berliner Verfassungsgerichtshof nebenbei mit den oft bemühten Phrasen “Freiheit statt Zwang” und “Anreize statt Verbote” der Gegner:innen von effektiven Maßnahmen für Verkehrswende, Klimaschutz und Vision Zero auf:

    Der vorgesehene Regelungen sei angemessen, da sie “mehrere überragend wichtige Gemeinwohlbelange” verfolge (“Leben und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmenden”, “Ziele des Klima-, Natur- und Umweltschutzes”). Das “Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe” wahre “die Grenze der Zumutbarkeit” (S. 45).

    Die angestrebten Maßnahmen seien “zur Zielerreichung erforderlich”. Zwar seien “verschiedene regulative Maßnahmen vorstellbar, um die Zahl der verkehrsbedingten Todesfälle und Verletzungen zu senken, gesundheits-, klima- und umweltschädliche Emissionen, insbesondere Lärm und Abgase zu verringern, das Sicherheitsgefühl und Wohlempfinden gerade auch von besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu steigern sowie die geschäftliche und kulturelle Attraktivität Berlins zu fördern”, aber “keine dieser Maßnahmen erscheint gleich wirksam.” (S. 42)