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Keins davon erfoderlich. Weder nach den Maßstäben von § 25 TDDDG noch Art. 6 DSGVO. Verarbeitungszwecke auf der ersten Ebene unklar. Das wissen die. Wurden ihnen bestimmt mehrfach intern und extern aufs Brot geschmiert.
D., der sich trotzdem weiter jeden Tag abstrampelt, in seiner kleinen Welt die Vorschriften standardmäßig einhalten zu lassen. Nicht wegen drohendem Bußgeld, Notbremse der Aufsichtsbehörde oder Schadenersatz. Sondern weil man das eben so macht.
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Bei “nicht für…” muss ich immer fragen “Für was dann?”
Wenn Mozilla Nutzungsdaten verarbeitet, die für sie wegen der vielfältigen Abgreifmöglichkeiten normalerweise personenbeziehbar sind, müssen sie über alle Verarbeitungszwecke und Datenempfänger informieren. Wie? Verständlich.
Würden sie das tun, ist ein Umzug nicht mehr nötig. Bzw. erst recht.
D., der das Rumgedruckse nicht ausstehen kann.