• barsoap@lemm.ee
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    17 hours ago

    Wurde damals unter Strafe gestellt als Duelle verboten wurden.

    Es steht dir weiterhin frei auf eine Beleidigung mit “Sie erscheinen mir nicht satisfaktionsfähig” zu antworten und von einer Anzeige abzusehen. Das gehört halt auch zum Ehrverstàndnis.

    • leisesprecher@feddit.org
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      17 hours ago

      Mir geht’s eher um den andere Richtung. Jemand kann aus dir aus relativ harmlosen Bemerkungen eine Beleidigung reindrehen. Und ob das dann “wirklich” eine Beleidigung ist, hängt hauptsächlich davon ab, ob der richtige vor der Verhandlung noch was gegessen hat (im Übrigen kein Witz, gibt Studien dazu).