Ja. Wenn nicht noch offen oder heimlich Sympathisierende an entscheidenden Stellen in der Mehrheit sind. Siehe § 2 (3) der Bundessatzung:
Die Mitgliedschaft wird sechs Wochen nach dem Eingang der Eintrittserklärung beim Kreisvorstand wirksam, sofern die satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung erfüllt ist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft durch den Kreisvorstand oder einen übergeordneten Vorstand vorliegt.
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Vier Komma Neun Sieben Zwei
Sahra hats versucht
Doch nun ists vorbei
Und bald nun streiten sich
Die Knechte bitterlich
Über Scherben der Ein-Frau-Partei
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Kann Die Linke eigtl irgendwie verhindern, dass die einfach wieder bei denen Eintritt und die Partei wieder zerstört?
Ja. Wenn nicht noch offen oder heimlich Sympathisierende an entscheidenden Stellen in der Mehrheit sind. Siehe § 2 (3) der Bundessatzung: