Ein Terrorverdächtiger, der angeblich einen Anschlag auf die israelische Botschaft verüben wollte, ist unschuldig. Der Hinweis auf den Mann kam von einem ausländischen Geheimdienst und enthielt zum Teil fingierte Chats. Von M. Götschenberg und H. Schmidt.
Er ist nachweislich unschuldig, die “Beweise” die die Ermittlung verursacht haben sind nachweislich gefälscht und er hat weit über seine Pflichten mit der Polizei kooperieren.
Und für diesen Vorfall wird er abgeschoben.