Politische Einlassungen von Elon Musk und das Ende der Faktenchecks von Meta in den USA sorgen in Deutschland für Kritik. Juso-Chef Türmer fordert nun einen radikalen Schritt: die Verstaatlichung von Plattformen wie X, Facebook und Instagram.
Konsens ist wahrscheinlich übertrieben, denn da gibt es nach wie vor ein sehr breites Spektrum an Meinungen.
Generell sehe ich aber in der Tat das Problem nicht, höchstens wenn es um Form und Ausmaß geht. Mit der Informationsverbreitung ist es ein wenig wie mit der Redefreiheit an sich oder der Sicherheit: Absolutismen existieren nicht.
Es gibt per Definition keine absolute Sicherheit, es darf keine absolute Redefreiheit geben (Feuer in Menschenmenge rufen und eine Panik auslösen z.B…) und ebenso keine absolute ungefilterte Informationsverbreitung durch Leute, die erwiesenermaßen Lügen, um ihre eigene Agenda zu fördern, aber systembedingt “am lautesten schreien” und den Rest übertönen.
Es gibt per Definition keine absolute Sicherheit, es darf keine absolute Redefreiheit geben (Feuer in Menschenmenge rufen und eine Panik auslösen z.B…)
Das ist ein interessantes Beispiel. Es ist häufig in den USA als yelling fire in a crowded theater. Es kommt in einem Urteil des Supreme Court vor, nämlich Schenck v. United States.
Im Jahr 1917 hatte Schenck Zettel verteilt, in denen Wehrpflichtige aufgerufen wurden, sich der Einberufung zu widersetzen. Dafür wurde er strafrechtlich verfolgt. Der SC befand das für rechtens, weil eben Krieg war.
Die deutliche Ausweitung der Redefreiheit erfolgte erst 1969. Diese Ausweitung kann man so oder so auslegen. Man könnte auf die links-grün versifften '68 schimpfen. Immerhin wurde zu der Zeit einiges liberalisiert, was man jetzt doch wieder gerne bestrafen würde. Ein Zyniker könnte aber anmerken, dass eine gewisse Rechtslastigkeit zu erkennen ist. 1917 urteilte das Gericht gegen einen Linken. 1969 urteilte es für Rechtsextreme.
Naja. Im heutigen Umfeld ist das gehupft wie gesprungen.
Die Frage ist, ob man dazu erst ein Gesetz durchboxen muss, oder ganz leise einfach nur ein paar Leute in einer Behörde befördert.
Es ist aber auch ein Problem, dass es anscheinend einen Konsens gibt, dass staatliche Kontrolle über Informationsverbreitung geben sollte.
Konsens ist wahrscheinlich übertrieben, denn da gibt es nach wie vor ein sehr breites Spektrum an Meinungen.
Generell sehe ich aber in der Tat das Problem nicht, höchstens wenn es um Form und Ausmaß geht. Mit der Informationsverbreitung ist es ein wenig wie mit der Redefreiheit an sich oder der Sicherheit: Absolutismen existieren nicht.
Es gibt per Definition keine absolute Sicherheit, es darf keine absolute Redefreiheit geben (Feuer in Menschenmenge rufen und eine Panik auslösen z.B…) und ebenso keine absolute ungefilterte Informationsverbreitung durch Leute, die erwiesenermaßen Lügen, um ihre eigene Agenda zu fördern, aber systembedingt “am lautesten schreien” und den Rest übertönen.
Das ist ein interessantes Beispiel. Es ist häufig in den USA als yelling fire in a crowded theater. Es kommt in einem Urteil des Supreme Court vor, nämlich Schenck v. United States.
Im Jahr 1917 hatte Schenck Zettel verteilt, in denen Wehrpflichtige aufgerufen wurden, sich der Einberufung zu widersetzen. Dafür wurde er strafrechtlich verfolgt. Der SC befand das für rechtens, weil eben Krieg war.
Die deutliche Ausweitung der Redefreiheit erfolgte erst 1969. Diese Ausweitung kann man so oder so auslegen. Man könnte auf die links-grün versifften '68 schimpfen. Immerhin wurde zu der Zeit einiges liberalisiert, was man jetzt doch wieder gerne bestrafen würde. Ein Zyniker könnte aber anmerken, dass eine gewisse Rechtslastigkeit zu erkennen ist. 1917 urteilte das Gericht gegen einen Linken. 1969 urteilte es für Rechtsextreme.
Naja. Im heutigen Umfeld ist das gehupft wie gesprungen.