Kommentar vonFriederike Gräff

Selbst-Scanner-Kassen im Supermarkt rationalisieren unseren Alltag, fressen Arbeitsplätze und soziale Begegnung. Ich halte davon absolut nichts.

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      2 days ago

      “Man muss hier zunächst zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden”, sagt Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Hat man ein Produkt unbeabsichtigt nicht gescannt, schuldet man dem Supermarkt aus zivilrechtlicher Sicht den Preis des Produktes oder man muss das Produkt zurückgeben. Für einen strafrechtlichen Vorwurf müsse laut Götze ein Vorsatz vorliegen, also dass ein Produkt ganz bewusst nicht eingescannt worden ist. Folgen können dabei eine Anzeige sowie Hausverbot sein. “Für diesen Vorwurf benötigt der Supermarkt aber einen konkreten Nachweis”, so Götze.

      https://www.zdfheute.de/ratgeber/selbstbedienungskasse-diebstahl-betrug-100.html

      Und:

      Taschenkontrollen durch das Ladenpersonal sind nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt. Eine Durchsuchung darf ausschließlich von der Polizei durchgeführt werden - und auch das nur, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt, etwa wenn das Personal beobachtet hat, dass jemand Ware ohne zu zahlen in die Tasche steckt

      • squaresinger@lemmy.world
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        1 day ago

        Ganz so einfach ist das nicht. Notfalls entscheidet das Gericht ob etwas Vorsatz ist oder nicht. Dafür ist es nicht notwendig dass der Verdächtige den Vorsatz zugibt.

        Sonst könnte man ja bei jedem Verbrechen einfach behaupten man wollte den Banküberfall ja gar nicht begehen. (Überspitztes Beispiel)