Die Landesparlamente haben für die umstrittene Jugendmedienschutz-Novelle gestimmt. Eltern sollen Geräte für den Nachwuchs mit einem Klick "absichern" können.
Die KJM ist ein Kollegialorgan ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist keine Behörde und kann wegen ihrer Entscheidungen von Anbietern oder Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nicht selbst verklagt werden.[1] Sie ist im Rechtsstreit auch nicht beiladungsfähig.
Wikipedia:
Da kann man für OpenBSD nur hoffen.