Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.

  • SapphireSphinx@feddit.org
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    4 hours ago

    die Liedtexte würden quasi vom System neu erzeugt.

    AFAIK: Was Quatsch ist. Das System erzeugt für Input x immer identischen Output y. Da wird nichts erzeugt. Das ist mehr so eine lossy Datenbank.