Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.



AFAIK: Was Quatsch ist. Das System erzeugt für Input x immer identischen Output y. Da wird nichts erzeugt. Das ist mehr so eine lossy Datenbank.