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    4 days ago

    Bedingt. Vor allem die Niederlassungsfreiheit (die ein Teil der Freizügigkeit ist) und die Arbeitnehmerfreizügigkeit sind in der EU auf Unionsbürger*innen beschränkt, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt als Teil der Freizügigkeit ein Aus- aber kein Einwanderungsrecht, und gerade das Asylrecht schränkt den Bewegungsradius von Asylbewerbenden sehr stark ein (auf die zuständige Stadt bzw. den Landkreis) und das Grundgesetz garantiert die Freizügigkeit in Artikel 11 nur für alle Deutschen (was es zu einem Bürgerrecht macht).