Im Streit über die Wehrpflicht fordern führende Grünen-Politiker und -Politikerinnen auch aus Hamburg ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für junge Menschen unter 28 Jahren. Dabei soll es neben dem Wehrdienst auch Einsatzmöglichkeiten im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich geben.
Dass die Schuldenbremse ausschließlich für Rüstung ausgesetzt worden wäre stimmt einfach nicht
spoiler
CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigten sich im März 2025 auf eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.[23] Konkret werden Ausgaben des Bundes in den folgenden Bereichen nur noch bis 1 Prozent des BIP für die Schuldenquote berücksichtigt; alle darüber hinausgehenden Kreditaufnahmen sind fortan von der Schuldenbremse ausgenommen:
Durch den letzten Punkt werden auch Auslandshilfen für die Ukraine ausgenommen. Zudem dürfen auch die Bundesländer zusammen Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen.
Daneben wird ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro eingerichtet, um zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz zu ermöglichen.
Für die Reform war eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, für die Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich waren. Um diese zu erreichen, wurde nach der erfolgten Bundestagswahl eine Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages einberufen. Der eingebrachte Gesetzesentwurf von SPD und CDU/CSU erreichte am 18. März 2025 gemeinsam mit den Stimmen der Grünen die nötige Zweidrittelmehrheit, eine Woche vor der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. FDP, Linke, BSW und AfD stimmten dagegen.[24][25][26] Zuvor waren mehrere Eileinträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die Sondersitzung abgelehnt worden.[27] Der Bundesrat stimmte der Grundgesetzänderung am 21. März zu.[28]
Kritisiert wurde unter anderem, dass der Katalog an ausgenommenen Ausgaben zu breit gewählt und ungenau definiert sei, sowie dass schon der aktuelle Verteidigungshaushalt zuletzt 1,5 % des BIP betragen habe; es also zumindest teilweise nicht um zusätzliche Ausgaben gehe, sondern lediglich bereits bestehende Haushaltsmittel von der Schuldenbremse befreit würden.[24]
Wiki
Naja 2. geht vor allem in Bunkerbau und co, gemeinsame Übungen von Katastrophenschutz und Bundeswehr und begrenzt auch in THW. Punkt 3., 4. ist im Wesentlichen militärischer Natur und 5. sind maßgeblich ebenfalls militärische Ausgaben wie Waffensysteme usw.
Rein Formal - also wenn du unter Aufrüstung nur Verteidigungsausgaben betrachtest - mag deine Kritik vielleicht stimmen. Ich persönlich würde zu Aufrüstung da jedoch alle Ausgaben reinzählen, die Wesentlich zur Herstellung der Kriegstüchtigkeit sind.
Auffallend finde ich hier eben schon, dass keine sinnvoll denkbaren Investitionen dauerhaft von der Schuldenbremse befreit werden sollen, wenn diese nicht zumindest in großen Teilen zur Herstellung der Kriegstüchtigkeit gebraucht werden. Wohnungsbau, Mobilität, Bildung (ja Ländersache, aber dennoch könnte man da was machen), Infrastruktur oder daa Gesundheitssystem sind alles Bereiche, die entweder nur befristet gefördert werden oder gar keine Beachtung finden. Und davon hätte man via good-cop bad-cop Taktik mit der PdL durchaus noch was reinverhandelt bekommen.
Aus der zusätzlichen Zinslast der Aufrüstungsverschuldung entsteht ferner ein Sparzwang für die regulären Ausgaben, was in der BRD bekanntermaßen hauptsächlich Soziales und Infrastruktur betrifft, denn Aufrüstung generiert im Vergleich zu Infrastrukturausbau etc. nicht besonders viele neue Steuereinnahmen.