Viele Milliarden Euro Einsparpotenzial hat sich die Union von einer Bürgergeldreform erhofft. Aus dem Gesetzentwurf ergibt sich nun ein Plus von 86 Millionen Euro für das kommende Jahr.
Der Header liest sich so, als würde es danach “besser” werden, aber denkste:
Im Folgejahr 2027 sollen es dann 69 Millionen sein – und in den Jahren danach fallen demnach sogar Mehrkosten an: zehn Millionen (2028) und neun Millionen Euro (2029). Die Rechnung berücksichtige Mehr- und Minderausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und der Bundesagentur für Arbeit, heißt es.
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