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Auch bei einem Haustierunfall mit einem Auto werden Tiere rechtlich gesehen als Sache behandelt, das ist dann Sachbeschädigung.
§ 90a BGB i.Ü.
S.1: “Tiere sind keine Sachen”
S.3: " Sie werden im Übrigen aber wie solche behandelt"
Nur weil sich das irgendwie hält, dass Juristen Tierfeinde seien, weil sie Tiere als Sachen bezeichnen würden.
Guter Hinweis. Es gibt aus gutem Grund ja auch Tierschutzgesetze.
Das ist dann der S.2 “Sie werden durch besondere Gesetze geschützt”.




