Wer als Händler mit Rabatten wirbt, muss rechtliche Spielregeln einhalten. Der BGH hat nun betont, dass Verbraucher klar erkennen müssen, ob ein Produkt die vergangenen 30 Tage nicht schon ähnlich billig war.
Wer als Händler mit Rabatten wirbt, muss rechtliche Spielregeln einhalten. Der BGH hat nun betont, dass Verbraucher klar erkennen müssen, ob ein Produkt die vergangenen 30 Tage nicht schon ähnlich billig war.
Stark. Danke BGH für ein bisschen Verbraucherschutz
BGH – Beschde Gerichtshof