Wenn eine Person nach ihrer unfreiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Klinik wieder entlassen wird, soll darüber in Hessen künftig in manchen Fällen die Polizei informiert werden. Expert:innen warnen vor Stigmatisierung und Datenschutzproblemen.
Die Begriffe “Psychisch Krank” und “Fremdgefährdung” viel Raum zu Interpretation. Eine Verpflichtung zum Meldem bei der Polizei ist ein Schritt, Verantwortung an den Arzt abzugeben. Grundsätzlich fehlt mir im Artikel oder der Aussage der Bezug zur bewussten Gewalt. Von einem motorisieren Verkehrsteilnehmer geht auch eine Fremdgefährdung aus. Erwähnt dieser in einer Lebenskrise Suizidgedanken ist dieser schnell unfreiwillig in einer psychiatischen Klinik. Woran würde man eine Meldepflicht messen, Wut auf andere, Gesellschaft, …?
Haben wir hier eine Fachperson, die den Begriff “Fremdgefährdung” in so einem Bezug klarstellen kann (falls dieser definiert ist.)?
Die Meldung an den Sozial psychiatrischen Dienst veranlasst Tätigkeiten Hilfe anzubieten, Möglichkeiten aufzuzeigen und Personen zu motivieren die Hilfe auch anzunehmen. Eine Meldung an die Polizei hat welche Tätigkeiten zur Folge? Mehr Präsenz im Wohnviertel, Überwachung der SocialMedia-Kanäle?