Paulaner darf die Farbwellen auf seiner Spezi ganz für sich behalten. Das Landgericht München urteilt erneut zugunsten der Münchner Brauerei.
Paulaner darf die Farbwellen auf seiner Spezi ganz für sich behalten. Das Landgericht München urteilt erneut zugunsten der Münchner Brauerei.
Quasi ein Flaschenmob?
Ich geh ja schon…