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    5 days ago

    Hinweis: Vergewaltigung in der Ehe war früher nicht erlaubt. Sie existierte als solche vor dem Gesetz zwar nicht, aber der Tatbestand fiel unter Nötigung (… und war als solche halt nicht erlaubt).

    Dass es Verfolgung dementsprechend nicht gab (und Konsequenzen erst recht nicht) ist unbenommen.